Sitzung: 21.08.2017 Feuerwehrausschuss
Der Beirat
A. Janßen wird auf die ihm gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird
aktenkundig gemacht und durch Handschlag von SGBM Hinrichs gekräftigt. Ein
Abdruck der genannten Paragraphen wird dem Beirat überreicht.