Herr Hermann Taddigs weist darauf hin, dass die 70 km/h–Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Esens und Bensersiel nicht aufgehoben wird. SGBM Hinrichs erläutert, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben werden muss, weil sie nach der Einmündung Grashauser Flage nicht erneuert wird. Sie gilt also nicht durchgehend bis nach Bensersiel.