Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

  1. Die Aufstellung der 107. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Ergänzung der Zweckbestimmung für die Sonderbaufläche Ferienhof und Kuranlagen um die Zweckbestimmung Jugendherberge sowie Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine gemischte Baufläche und Fläche für Wald wird beschlossen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes der 107. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


RM Peters erläutert in seiner Funktion als Bürgermeister der Gemeinde Neuharlingersiel die Sitzungsvorlage sehr ausführlich.


Auf Nachfragen von RM Mammen, wo möglicherweise eine Ersatzfläche in Form von Wald geschaffen werden soll, berichtet RM Peters, dass dies im Zuge einer baulichen Erweiterung im Baugenehmigungsverfahren zu klären ist. Weiterhin erkundigt sich RM Mammen nach den Maßnahmen zur Überwachung (Seite 19 Punkt 3.2). Die Begründung zu dieser Fachfrage wird nachgeliefert.


Beirat Münster berichtet, dass es sich bei dieser Maßnahme um ein nicht UVP-pflichtigtes Vorhaben handelt und stellt fest, dass der Artenbestand nicht direkt erfasst ist. Seiner Auffassung nach fehlt die Datenbasis als Anhang.


RM Peters ergänzt, dass es sich bei diesem Verfahren um die erste Auslegung im Vorverfahren handelt.


Vorsitzender Ihnen verliest den Beschlussvorschlag. Die Abstimmung erfolgt einstimmig.