Sitzung: 22.01.2019 Sportausschuss
Die Beirätin Adelheid Damke wird auf die ihr gemäß §§ 40, 41 und 42 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten
hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag von SGBM
Hinrichs bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird der Beirätin
ausgehändigt.