Beschlussvorschlag:
1.
Die
im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Behörden- und Bürgerbeteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen
zur 132. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4
BauGB mit der in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der
Samtgemeinde Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie
den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2.
Die
132. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der in der Anlage beigefügten
Begründung, dem Umweltbericht und der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
beschlossen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 132.
Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte
einzuleiten.