SGBM Hinrichs erklärt, dass nach § 43 NkomVG alle RM auf ihre Pflichten hingewiesen werden müssen. Dabei handelt es sich um die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungs- und das Vertretungsverbot.

Die Erklärung wurde jedem RM ausgehändigt.

 

Die Verpflichtung erfolgt per Handschlag durch den SGBM.