Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Innenbereichssatzung „Nobiskruger Weg“ der Stadt Esens vorgebrachten Stellungnahmen wurden mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den in der Anlage aufgeführten Abwägungsvorschlägen der Stellungnahmen zu.

2.    Die Innenbereichssatzung „Nobiskruger Weg“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB wird mit dem in der Planzeichnung dargestellten geänderten Geltungsbereich sowie mit der Begründung als Satzung beschlossen.

3.    Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der Innenbereichssatzung nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.   

4.    Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Klimaschutz:

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:                       ja, positiv *

 

                                                                                                               ja, negativ *

 

                                                                                                               nein

 

Wenn ja, negativ:

 

Bestehen alternative Handlungsoptionen?         ja *  nein *

                                                                                                                                             

* Erläuterung siehe Begründung

Grundsätzlich sind Flächeninanspruchnahmen mit Klimaauswirkungen – sowohl lokal als

auch global- verbunden.

 

 

 

 

 

 

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.