Beschluss: zurückgestellt

RM Mammen erläutert den gestellten Antrag zur Aufstellung eines Landschaftsplanes.


SGBM Hinrichs erklärt, dass die Samtgemeinde für die Aufstellung des Landschaftsplanes nicht zuständig ist. Die Planungshoheit obliegt den Gemeinden. Zudem plädiert er dafür, dass der Flä­chennutzungsplan neu aufgestellt wird.


RM Hass stimmt SGBM Hinrichs zu, dass die Planungshoheit bei den Gemeinden bleiben muss. Er wird diesem Antrag nicht zustimmen.


Auch RM Peters ist für die Beibehaltung der Planungshoheit. Den Punkt, dass sich die Siedlungs­entwicklung auf zentrale Bereiche unter Berücksichtigung der Anbindung über den ÖPNV zu kon­zentrieren hat, sieht er kritisch. Diese Aussage wurde auch schon im LROP bemängelt. Er stimmt gegen den Antrag.


Beirat Münster befürwortet den Antrag. Er sieht den Landschaftsplan als geeignetes Mittel, um den Problemen des steigenden Ressourcenverbrauches, der Zunahme des Individualverkehrs und den Veränderungen in der Altersstruktur zu begegnen. Die Planungshoheit der Gemeinde wird dadurch nicht beeinträchtigt.


RM Hedlefs sieht den Antrag als Chance für zukünftige Planungen in der Samtgemeinde.


Vors. Ihnen gibt zu bedenken, dass ein Landschaftsplan nicht unbedingt benötigt wird. Die Punkte zur Reduzierung des Flächenverbrauchs könnten auch in den Bebauungsplan einfließen.


RM Mammen erläutert, dass alle Gemeinden an diesem Landschaftsplan beteiligt werden und kon­zeptionell gearbeitet wird. Er zieht den gestellten Antrag zur weiteren Beratung in den Fraktionen zurück.