Sitzung: 19.11.2015 Sportausschuss
Beirätin Anna-Lena Taaken wird auf die ihr gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag des Vorsitzenden bekräftigt.
Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird der Beirätin überreicht.