Frau Kaminski von der Landesschulbehörde berichtet über ihre Erfahrungen mit der Inklusion. Sie gibt zu Bedenken, dass ein Umdenken sowohl bei der Schule als auch bei den Eltern stattfinden müsse, um die Umsetzung des Inklusionsgedankens voranzubringen.

Die Grundschulen nehmen jetzt alle Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen auf. Alle Kinder sollen die gleichen Chancen durch gemeinsame Beschulung erhalten. Das ist ein Prozess, der mehrere Jahre benötigt. In Esens wäre es zwar überschaubar, aber es erfordert trotzdem viel Kraft und viel Gelassenheit. Eltern haben ein Wahlrecht, welche Schule ihr Kind besuchen soll  – ausgenommen Kinder mit Förderschwerpunkt  Lernen. Im Landkreis Wittmund bestehen für Kinder mit Schwerpunkt ESE keine Förderschulen – daher müssen faktisch also  zumindest die (kleinen) Grundschüler auch in Regelschulen beschult werden, damit sie ortnah beschult sind.

Die Umstellung der Schulen ist eine besondere Herausforderung; es erfordert die Fortbildung der Lehrkräfte, aber auch die Förderschullehrkräfte müssen sich umstellen, da sich für diese Lehrer nicht nur die Aufgabe ändert, sondern auch der Arbeitsplatz. Die Lehrkräfte bleiben nicht an ihrer bisherigen Förderschule, sondern gehen in die einzelnen Grundschulen, um dort ihre Förderlehrtätigkeit einzubringen. Die Förderschule in Esens  hat Probleme, Lehrkräfte zu bekommen, so dass ein Lehrkräftemangel herrscht, der dann auch die Grundschulen betrifft.

RM Peters stellt die Frage, wieviel Schüler es zur Zeit mit Förderbedarf an den Grundschulen gibt. Frau Wiemer teilt mit, dass es an der Grundschule Esens-Süd z. Zt. kein Kind mit Förderbedarf gibt und Frau Prange-Bentrup teilt mit, dass es an der Grundschule Esens-Nord z. Z. 4 Kinder gibt.

Das Land zahlt Ausgleichszahlungen für die Inklusionskosten. Diese Gelder werden als Einzelfallhilfe nach dem Jugendhilfegesetz gewährt. Da manche Kommunen mit Anträgen für die Einzelfallhilfe überflutet werden, denkt der Landkreis Wittmund darüber nach, diese Beträge für Schulhelfer einzusetzen.