RM Oelrichs bezieht sich auf den TOP 3.2 aus der letzten Sitzung des Samtgemeinderates und bittet darum, im Protokoll eine Korrektur vorzunehmen. Die Möglichkeit ein Bürgerbegehren durchzuführen besteht nicht für Bauleitplanungen. Außerdem ist nach seiner Auffassung die Aussage, dass durch die hohe Steuerkraft der Samtgemeinde ein Defizit bei den Schlüsselzuweisungen des Landes besteht, so nicht korrekt.


SGBM Hinrichs bestätigt, dass Bürgerbegehren für Bauleitplanungen nicht möglich sind. Diese Aussage muss im Protokoll gestrichen werden. Bezüglich des Defizits bei den Schlüsselzuweisungen handelt es sich um eine politische Aussage. Sie muss nicht im Protokoll gestrichen werden.


Mit dieser Änderung genehmigt der Rat einstimmig das Protokoll Nr. 20 vom 14.10.2015 (öffentlicher Teil).