Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügte Eröffnungsbilanz wird beschlossen. Der Anhang nach § 55 GemHKVO, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht und die Schuldenübersicht nach § 56 GemHKVO sowie der Rechenschaftsbericht nach § 57 GemHKVO werden zur Kenntnis genommen.

 


Vorsitzende Uden dankt der Finanzabteilung für die Erstellung des umfangreichen Werkes.  Herr Willms führt aus, dass diese Eröffnungsbilanz letztendlich eine Notwendigkeit der vom Land den Kommunen übergestülpte Doppik ist. Eingeführt wurde die Doppik zum Jahr 2011 und somit handelt es sich auch um die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011. Das Land hat für sich entschieden, von der Doppik keinen Gebrauch zu machen. Hier sind nun alle Vermögenswerte und Schulden der Samtgemeinde Esens erfasst. Überprüft wurde das Ganze vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises und von der Fa. Intecon. Es wurde ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt. Die Samtgemeinde verfügt über 57,5 % Eigenkapital. Davon träumt jeder Unternehmer. Sein Fazit ist, dass die Samtgemeinde Esens seit 1972 weiterentwickelt wurde und gut aufgestellt ist.