Beschluss: Verweis an den Fachausschuss

 

 


SGBM Hinrichs teilt mit, dass die öffentliche und erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 115. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für ein Feuerwehrhaus in Osteraccum) durchgeführt wurden. Die Ausdehnung der Altablagerung konnte anhand eines Luftbildes und Bohrungen festgestellt werden. Die Altablagerung erstreckt sich auch auf die Fläche des geplanten Feuerwehrhauses.

Der Landkreis Wittmund fordert in seiner Stellungnahme, dass im  Zuge  der  Baumaßnahme  die Abfälle vollständig aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Es werden derzeit Gespräche mit dem Landkreis geführt, ob eine vollständige Entfernung der Abfälle aus dem Boden vorzunehmen oder eine Versiegelung der Fläche ausreichend ist. Eine Abwägung der Stellungnahme kann erst dann vorgenommen werden. 

RM Maus spricht sich für eine Versiegelung der Planfläche aus, um das Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern. 

RM Peters erkundigt sich, ob der Grundstückskaufvertrag bereits abgeschlossen wurde. SGBM Hinrichs verneint dies.

RM Peters fragt nach, in welcher Tiefe sich die Altlast im Boden befindet. Frau Braselmann berichtet, dass sich der tiefste Punkt der Altablagerung in max. 8 m Tiefe befindet. Auf dem Gelände des geplanten Feuerwehrhauses liegen die Altlasten in ca. 4 m Tiefe. 

Beirat Münster erwartet, dass die Altablagerungen vom Grundwasser durchströmt werden.

 

RM Willms bittet, die Kosten für eine Entnahme und Entsorgung der Altablagerungen sowie für die Versiegelung der Fläche darzustellen.

 

 

Die Ratsmitglieder sprechen sich dafür aus, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten zu behandeln.