Sitzung: 23.08.2016 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: Verweis an den Fachausschuss
SGBM Hinrichs
teilt mit, dass die öffentliche und erneute öffentliche Auslegung der
Planunterlagen zur 115. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung einer
Gemeinbedarfsfläche für ein Feuerwehrhaus in Osteraccum) durchgeführt wurden.
Die Ausdehnung der Altablagerung konnte anhand eines Luftbildes und Bohrungen
festgestellt werden. Die Altablagerung erstreckt sich auch auf die Fläche des
geplanten Feuerwehrhauses.
Der Landkreis
Wittmund fordert in seiner Stellungnahme, dass im Zuge
der Baumaßnahme die Abfälle vollständig aufgenommen und
ordnungsgemäß entsorgt werden. Es werden derzeit Gespräche mit dem Landkreis
geführt, ob eine vollständige Entfernung der Abfälle aus dem Boden vorzunehmen
oder eine Versiegelung der Fläche ausreichend ist. Eine Abwägung der
Stellungnahme kann erst dann vorgenommen werden.
RM Maus spricht
sich für eine Versiegelung der Planfläche aus, um das Eindringen von
Oberflächenwasser zu verhindern.
RM Peters
erkundigt sich, ob der Grundstückskaufvertrag bereits abgeschlossen wurde. SGBM
Hinrichs verneint dies.
RM Peters fragt
nach, in welcher Tiefe sich die Altlast im Boden befindet. Frau Braselmann
berichtet, dass sich der tiefste Punkt der Altablagerung in max. 8 m Tiefe
befindet. Auf dem Gelände des geplanten Feuerwehrhauses liegen die Altlasten in
ca. 4 m Tiefe.
Beirat Münster
erwartet, dass die Altablagerungen vom Grundwasser durchströmt werden.
RM Willms bittet, die Kosten für eine Entnahme und Entsorgung der Altablagerungen sowie für die Versiegelung der Fläche darzustellen.
Die Ratsmitglieder sprechen sich dafür aus, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten zu behandeln.