Frau Braselmann berichtet, dass sich der Geltungsbereich des Vorhabens Steinstraße 37 „Wohnnutzung im Erdgeschoss“ vergrößert. Dieser Bereich umfasst das Grundstück Steinstraße 37 und den hinteren Bereich des Grundstücks Steinstraße 35.

 

Da es sich um ein konkretes Vorhaben handelt, ist ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan zu beschließen. Die Festsetzung als Mischgebiet (MI) trifft für den hinteren Bereich des Grundstückes nicht zu. Es ist weiterhin ein Kerngebiet (MK) mit dem Zusatz, dass Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig sind, festzusetzen.

 

Die Vergrößerung des Geltungsbereiches wird von den Ratsmitgliedern negativ aufgefasst.