Sitzung: 16.08.2016 Bau- und Umweltausschuss
Frau Braselmann berichtet, dass sich der Geltungsbereich des Vorhabens
Steinstraße 37 „Wohnnutzung im Erdgeschoss“ vergrößert. Dieser Bereich umfasst
das Grundstück Steinstraße 37 und den hinteren Bereich des Grundstücks
Steinstraße 35.
Da es sich um ein konkretes Vorhaben handelt, ist ein Vorhabenbezogener
Bebauungsplan zu beschließen. Die Festsetzung als Mischgebiet (MI) trifft für
den hinteren Bereich des Grundstückes nicht zu. Es ist weiterhin ein Kerngebiet
(MK) mit dem Zusatz, dass Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen des
Bebauungsplanes zulässig sind, festzusetzen.
Die Vergrößerung des Geltungsbereiches wird von den Ratsmitgliedern
negativ aufgefasst.