Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1. |
Die im Rahmen
der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84
"Touristisches Wohnen - Hayungshaus“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden
gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis
geprüft. Der Rat der Stadt
Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den
jeweiligen Beschlussvorschlägen zu. |
2. |
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr.
84 „Touristisches Wohnen - Hayungshaus“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB mit den textlichen Festsetzungen
wird gem. § 10 BauGB mit der gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten
Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen. |
3. |
Die Verwaltung wird mit der Einleitung der
für das Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84
„Touristisches Wohnen - Hayungshaus“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) nach §
10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt. |
4. |
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen. |
BM Emken erläutert die Sitzungsvorlage.