Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.

Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gem.

§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 "Touristisches Wohnen - Hayungshaus“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 84 „Touristisches Wohnen - Hayungshaus“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.

 

3.

Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 „Touristisches Wohnen - Hayungshaus“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

4.

Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


BM Emken erläutert die Sitzungsvorlage.