Sodann
fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:
1. |
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Kommunale
Entlastungsstraße Bensersiel“ wird beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
2. |
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs eine
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
Die
Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen Nr. 78 A, B und C vom 16.12.2013
werden aufgehoben.
StD
Hinrichs erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage und den bisherigen
Sachstand.
Die
Verwaltung schlägt vor, einen Beschluss zu fassen unter Erweiterung des bereits
im VA beschlossen Satzes zur Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse vom
16.12.2013.
Hierzu
teilen die jeweiligen Fraktionen nachstehend ihre Anregungen mit.
Laut RM
Deppermann sei dies der richtige Weg in Verbindung mit der Verordnung des
Landkreises. Seine Fraktion stimmt dieser Vorlage zu.
Stv. BM
Mammen bezieht sich auf die ausführlichen Erläuterungen von StD Hinrichs bez.
des rechtlichen Hintergrundes. Die Straßenlegalisierung ist ein schwieriger
Weg. Die planungsrechtliche Absicherung der Straße wird nicht einfach werden.
Es soll weiterhin versucht werden, Gespräche mit den Eigentümern zu führen.
Auch seine Fraktion stimmt der Vorlage zu. Anschließend verweist er auf die
fehlenden Planunterlagen. BM Emken entgegnet hierzu, dass die Planunterlagen
zum Scopingtermin zur Verfügung stehen werden.
RM
Reents bezieht sich auf das bislang langwierige Verfahren. Die EBI sieht Herrn
Dr. Gellermann erstmals als glaubwürdigen und vertrauensvollen Rechtsbeistand
an. Vor der Zustimmung des Beschlusses bittet Herr Reents noch um Auskunft, ob
der Beschluss des Rates vorbehaltlich des Beschluss des Kreistages zum LSG
erfolgt. Laut StD Hinrichs erfolgen die Beschlüsse unabhängig voneinander.
Seitens
der EBI wird angeregt, weiterhin das Gespräch mit den Eigentümern zu suchen.
Laut BM Emken ist das Gesprächsangebot oftmals erfolgt bislang aber ohne
Erfolg. Es wird weiterhin versucht, ein Gespräch zu führen. Des Weiteren
bezieht RM Reents sich auf die im Interview vom 21.09.16 angesprochene
Anwaltshaftung. Er bittet die Verwaltung darum zu prüfen, ob es Möglichkeiten
zur Anwaltshaftung gibt. Sodann stimmt auch seine Fraktion der Vorlage zu.