Beschluss: einstimmig beschlossen

Sodann fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“ wird beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen Nr. 78 A, B und C vom 16.12.2013 werden aufgehoben.

 

 

 


 

StD Hinrichs erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage und den bisherigen Sachstand.

 

Die Verwaltung schlägt vor, einen Beschluss zu fassen unter Erweiterung des bereits im VA beschlossen Satzes zur Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse vom 16.12.2013.

Hierzu teilen die jeweiligen Fraktionen nachstehend ihre Anregungen mit.

 

Laut RM Deppermann sei dies der richtige Weg in Verbindung mit der Verordnung des Landkreises. Seine Fraktion stimmt dieser Vorlage zu.

 

Stv. BM Mammen bezieht sich auf die ausführlichen Erläuterungen von StD Hinrichs bez. des rechtlichen Hintergrundes. Die Straßenlegalisierung ist ein schwieriger Weg. Die planungsrechtliche Absicherung der Straße wird nicht einfach werden. Es soll weiterhin versucht werden, Gespräche mit den Eigentümern zu führen. Auch seine Fraktion stimmt der Vorlage zu. Anschließend verweist er auf die fehlenden Planunterlagen. BM Emken entgegnet hierzu, dass die Planunterlagen zum Scopingtermin zur Verfügung stehen werden.

 

RM Reents bezieht sich auf das bislang langwierige Verfahren. Die EBI sieht Herrn Dr. Gellermann erstmals als glaubwürdigen und vertrauensvollen Rechtsbeistand an. Vor der Zustimmung des Beschlusses bittet Herr Reents noch um Auskunft, ob der Beschluss des Rates vorbehaltlich des Beschluss des Kreistages zum LSG erfolgt. Laut StD Hinrichs erfolgen die Beschlüsse unabhängig voneinander.

 

Seitens der EBI wird angeregt, weiterhin das Gespräch mit den Eigentümern zu suchen. Laut BM Emken ist das Gesprächsangebot oftmals erfolgt bislang aber ohne Erfolg. Es wird weiterhin versucht, ein Gespräch zu führen. Des Weiteren bezieht RM Reents sich auf die im Interview vom 21.09.16 angesprochene Anwaltshaftung. Er bittet die Verwaltung darum zu prüfen, ob es Möglichkeiten zur Anwaltshaftung gibt. Sodann stimmt auch seine Fraktion der Vorlage zu.