Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

1.    Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Bürgerbeteiligung und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 122. Flächennutzungsplanänderung wurden mit den in den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.    Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 122 wird mit der in der Anlage beigefügten Be-gründung mit Umweltbericht beschlossen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 

 


FBL Oltmanns erläutert die Sitzungsvorlage.