Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1.
Die
vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Bürgerbeteiligung
und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.
V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 122. Flächennutzungsplanänderung wurden mit den in
den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt der
aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen
Beschlussvorschlägen zu.
2.
Die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 122 wird mit der in der Anlage beigefügten
Be-gründung mit Umweltbericht beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte
einzuleiten.
FBL Oltmanns erläutert die Sitzungsvorlage.