Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1. |
Der Rat der Samtgemeinde Esens beschließt die 125. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Samtgemeinde Esens, hier: Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel. Der
Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
2. |
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes der
125. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens eine
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
SGBM Hinrichs teilt mit, dass es sich hierbei um die 126. Änderung des Flächennutzungsplanes handelt. Derzeit muss planungsrechtlich ein mehrstufiges Verfahren durchgeführt werden. Der Landkreis wird Ende Oktober 2016 eine neue Landschaftsschutzgebietsverordnung erstellen. Die Stadt Esens wird danach einen neuen Bebauungsplan aufstellen. Daraufhin wurde auch der neu erstellt. Mit diesen Änderungen besteht Hoffnung für die planungsrechtliche Sicherheit der Straße. RM Saathoff berichtet, dass dies von allen Seiten als positiv begleitet wird. Der damalige Fehler sei auf anderer höherer Ebene entstanden und nicht durch die Ratsmitglieder.