Beschluss: einstimmig beschlossen

Sodann empfiehlt der Bauausschuss dem Samtgemeindeausschuss einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.            Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zur 117. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Samtgemeindeausschuss gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB geprüft. Der Samtgemeindeausschuss stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.            Die öffentliche Auslegung der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 


FBL Oltmanns erläutert kurz den bisherigen Sachstand. Der Flächennutzungsplan muss für die Planung des Neubaugebietes geändert werden. Ein Gespräch mit den Trägern der öffentlichen Belange hat stattgefunden.

RM Oelrichs führt aus, dass es mit dem öffentlichen Verfahren zur Schaffung eines Neubaugebietes in Osteraccum voran geht. Es erfolgten viele Gespräche und die Einschaltung eines Fachingenieurbüros. Hieraus erfolgte die Lösung mit einer Spundwand, um die Grundwasserströmung aus der Altablagerung zu unterbinden. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Wittmund hat dieser Lösung zugestimmt. Laut Recherchen von Frau Zimmermann, vom Büro H & M, soll die geplante Stahlspundwand mehr als hundert Jahre halten. RM Oelrichs bittet um positive Empfehlung an den Samtgemeindeausschuss, damit die Auslegung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes erfolgen kann.

 

RM Maus bittet beim weiteren Verfahren der Altlastsanierung um genaue Angaben der Risikoabschätzung. Des Weiteren regt sie an, bei einer Tiefe von 7,90 m die Spundwand nicht auf 8,00 m sondern ggf. auf 11,00 m zu vertiefen. Zudem sollte eine Abdeckung der Fläche geschaffen werden, um zu vermeiden, dass Regenwasser ins Grundwasser gespült wird. Sie bittet die Verwaltung darum zu prüfen, ob vertraglich auch Regressansprüche seitens der SG/Gemeinde in den Kaufverträgen ausgeschlossen werden können. Laut SGBM sei dies für SG möglich und dies würde er auch für die Gemeinde Stedesdorf befürworten.

 

Beirat Münster bittet um Mitteilung, in welche Fließrichtung das Wasser abläuft. Er bittet dies in Erfahrung zu bringen. Die Verwaltung hält Rücksprache mit den Planern. Des Weiteren weist er auf den Umgang mit Amphibien hin. Dies sollte bei den Bauarbeiten bedacht werden. Abschließend geht er auf die Ausführungen von RM Maus bez. Regressansprüche ein und bittet hierzu um Informationen.

SGBM Hinrichs teilt hierzu mit, dass die Gemeinde Stedesdorf hierbei der Vertragspartner ist und eine rechtliche Prüfung erfolgt.

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