Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Sodann empfiehlt der Bauausschuss dem Samtgemeinderat einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Rat der Samtgemeinde Esens beschließt die 126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes der 126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


 

 

SGBM Hinrichs führt aus, dass es sich hierbei um die 126. Änderung des Flächennutzungsplanes handelt. Ziel ist es, die Straße planungsrechtlich zu sichern. Er bezieht sich auf seine Ausführungen aus der letzten Stadtratssitzung. Die jetzige Trasse liegt an das heranreichende Vogelschutzgebiet. Im Zuge der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, wird auch die Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen. Anfang 2015 erfolgte die Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes. Der Landkreis Wittmund steht in der Pflicht, das Vogelschutzgebiet zu schützen. Eine neue Landschaftsschutzgebietsverordnung wird Ende Oktober 2016 durch den Kreis beschlossen werden. Mit dieser Verordnung erfolgt eine Rechtsänderung. Diese Rechtsänderung bietet die Möglichkeit, einen neuen Bebauungsplan zu schaffen. Kompensationsflächen befinden sich südlich der Trasse.

 

Laut Beirat Münster ist die Kohärenzmaßnahme noch nicht Gegenstand des Aufstellungsbeschlusses. SGBM führt aus, dass Managementpläne erstellt werden.