Sitzung: 28.09.2016 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG/365/2016
Sodann empfiehlt der Bauausschuss dem Samtgemeinderat einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:
1. |
Der Rat der Samtgemeinde Esens beschließt die 126. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Kommunale
Entlastungsstraße Bensersiel. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. |
2. |
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes der
126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens eine
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
SGBM Hinrichs führt aus, dass es sich hierbei um die 126.
Änderung des Flächennutzungsplanes handelt. Ziel ist es, die Straße
planungsrechtlich zu sichern. Er bezieht sich auf seine Ausführungen aus der
letzten Stadtratssitzung. Die
jetzige Trasse liegt an das heranreichende Vogelschutzgebiet. Im Zuge der
Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, wird auch die Änderung des Flächennutzungsplanes
empfohlen. Anfang 2015 erfolgte die Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes. Der
Landkreis Wittmund steht in der Pflicht, das Vogelschutzgebiet zu schützen.
Eine neue Landschaftsschutzgebietsverordnung wird Ende Oktober 2016 durch den
Kreis beschlossen werden. Mit dieser Verordnung erfolgt eine Rechtsänderung.
Diese Rechtsänderung bietet die Möglichkeit, einen neuen Bebauungsplan zu
schaffen. Kompensationsflächen befinden sich südlich der Trasse.
Laut
Beirat Münster ist die Kohärenzmaßnahme noch nicht Gegenstand des
Aufstellungsbeschlusses. SGBM führt aus, dass Managementpläne erstellt werden.