Beschluss:


Die Betreiber werden gebeten ein Naturschutzfachliches Monitoring durchzuführen und die Mitgliedsgemeinden werden aufgefordert, diesen Vorschlag zu unterstützen.

Bei 20 Ja Stimmen und 8 Nein Stimmen schließt der Samtgemeinderat folgenden Antrag:

Die Genehmigungsbehörde wird aufgefordert, eine Bedarfsgerechte Befeuerung vorzuschreiben. Anschließend beschließt der Samtgemeinderat einstimmig:


1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und Träger sonstiger Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB geprüft; der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.Die 101.

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens,

hier: Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in sonstiges Sondergebiet

    Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen für ein Repowering" in den Gemeinden Neuharlingersiel/Werdum wird mit den beigefügten Anlagen beschlossen.

    3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 101. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 1 folgende Schritte einzuleiten.

    .

    4. Der Feststellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.


Einstimmige Beschlussempfehlung bei 2 Enthaltungen:


Eingangs erläutert I. stv. SGBM Hass, dass sich die Gemeinden Werdum und Neuharlingersiel bereits seit vielen Jahren mit dem Repowering beschäftigen. Das ist mit dieser Planung außerordentlich gut gelungen. 17 Anlagen können entfallen, davon 6 in Naturschutzgebieten. Die politischen Vorgaben wurden umgesetzt. Er bittet daher um Zustimmung.

Auch RM Peters als Bürgermeister der Gemeinde Neuharlingersiel berichtet, dass man sich mit diesem Projekt bereits seit 10 Jahren beschäftige. Die ausführliche Ausarbeitung habe sich gelohnt, relativ wenige kritische Einwendungen liegen vor. Auch er bittet um Zustimmung zur 101. Änderung des Flächennutzungsplanes.

RM Mammen führt aus, das die Windenergie in der Samtgemeinde Esens sich schon immer als sehr schwierig gestaltet hat. Es wurde zum Teil kontrovers diskutiert. Die politischen Vorgaben müssen sich verändern. Es bleibt ausreichend Zeit, Planungen auf den Weg zu bringen. Letztendlich zahlt der Verbraucher für die derzeit unklaren Zustände. Die Planungen dürfen nicht zu Lasten von Mensch, Tier und Landschaft erfolgen. Entscheidend für ihn sind die Abstände zu den einzelnen Windenergieanlagen.

Im Jahr 2010 habe die Samtgemeinde eine Potenzialstudie auf den Weg gebracht. Gerichtsfeste Abstände wurden dabei festgelegt.

Die Potenzialstudie ist nun Grundlage der Entscheidung. Die Windenergieanlage 1 verursacht in diesem Bereich die größten Probleme. Nach seiner Auffassung sollte diese Anlage vollkommen gestrichen werden. Erst dann werde die Planung vertretbar. Er weiß aber auch, dass so ein Antrag heute keine Mehrheit finden wird. Er kritisiert in diesem Zusammenhang Herrn Spröttge vom Planungsbüro „grün“, der stets äußert, dass nahezu alles kompensierbar sei.

Es gibt in der Literatur durchaus anderslautende Meinungen. Er stellt daher den Antrag, die Betreiber dazu aufzufordern, ein naturschutzfachliches Monitoring durchzuführen. Außerdem bietet die Befeuerung Anlass zu Kritik. Im kommenden Jahr soll es per Radarmessung möglich sein, eine bedarfsgerechte Befeuerung einzusetzen. Er stellt daher den Antrag, die Genehmigungsbehörden dazu aufzufordern, eine bedarfsgerechte Befeuerungstechnik im Genehmigungsverfahren vorzuschreiben.

Auch RM Reents führt aus, dass diese Thematik im Bauausschuss sehr kontrovers diskutiert wurde. Grundsätzlich ist das Repoweringkonzept zu begrüßen. Aber es müssen naturschutz-rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Er favorisiert eine Bürgerbeteiligung für die gesamte Samtgemeinde. Nach seiner Auffassung könnte auch ein Problem bei der Nachhaltigkeit bestehen. Dies würde dann wieder zu erheblichen Kosten für den Verbraucher führen. Er kritisiert, dass man sich in dieser Frage oftmals über Naturschutzgesetze hinwegsetzt. I stv. SGBM Hass wehrt sich vehement gegen diesen Vorwurf. Er verweist darauf, dass es hier nur sehr wenige Einwendungen gibt.

RM Peters stellt nochmal heraus, dass die Anlagen in Ostbense nicht baurechtswidrig sind. Heute wird über den Flächennutzungsplan beschlossen. Es ist nicht Aufgabe dieses Gremiums, Abstände festzulegen. Grundsätzlich ist die Bürgerbeteiligung Sache der Mitgliedsgemeinden. Diese wurde sehr intensiv betrieben, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern. Von Fachleuten wird hier zudem kein Monitoring gefordert. Bezüglich der Befeuerung wurde ein Beirat gegründet. Nur in Abstimmung mit dem Beirat kann eine Befeuerung festgelegt werden. Wenn dieses Projekt realisiert wird, gibt es in der Samtgemeinde Esens nur noch geringfügig Einzelanlagen. RM Saathoff verweist darauf, dass man in der Kernfrage nicht so weit auseinanderliegt. Es könnte sicherlich ein guter Kompromiss gefunden werden.

RM Maus verweist darauf, dass hier das Weltnaturerbe Wattenmeer betroffen ist. Eine Vielzahl von Brutvögeln ist vorhanden. Ein Monitoring wäre sehr wichtig, um zukünftig festzustellen, wie sich die Avifauna entwickelt. Die Verantwortung für den Artenschutz genießt höchste Priorität. Auch eine bedarfsgerechte Befeuerung sollte Wunsch des Samtgemeinderates sein.

RM Mammen weist darauf hin, dass hier vorher ein faktisches Vogelschutzgebiet vorgelegen hat. Nach seiner Auffassung handelt es sich um einen baurechtswidrigen Zustand.

I. stv. SGBM Hass stellt nochmal heraus, dass keine Behörde und kein Naturschutzverband ein Monitoring gefordert haben. RM Hedlefs unterstützt die Ausführungen von RM Maus und fordert ebenfalls ein Monitoring. RM Saathoff bittet daraufhin um Sitzungsunterbrechung. Die Unterbrechung wird einstimmig beschlossen.


Nach der 10-minütigen Sitzungsunterbrechung stimmt der Samtgemeinderat über die vorliegenden Anträge ab.


Bei 17- Ja, 10 -Nein Stimmen und 1 Enthaltung wird folgender Antrag beschlossen:


Die Betreiber werden gebeten, ein naturschutzfachliches Monitoring durchzuführen. Die Gemeinden Neuharlingersiel und Werdum werden gebeten, diesen Vorschlag zu unterstützen.


Bei 20 -Ja Stimmen und 8-Nein Stimmen beschließt der Samtgemeinderat folgenden Antrag:


Die Genehmigungsbehörde wird aufgefordert, im Genehmigungsverfahren für die 4 Windkraftanlagen eine bedarfsgerechte Befeuerung vorzuschreiben.