Beschluss: abweichender Beschluss

Vorsitzende Emken weist darauf hin, dass diese Vorlage in der letzten Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt wurde. StD Buß stellt fest, dass der frühere Verbrauchermarkt inzwischen rund ½ Jahr leer steht und auch kein neuer Verbrauchermarkt zu erwarten ist, andererseits aber Investoren ihr Interesse an einer Veränderung der Stadt signalisiert haben. Nach dem gültigen Bebauungsplan kann dort nur ein Verbrauchermarkt entstehen. Mit diesem Grundsatzbeschluss soll nur den Investoren gezeigt werden, dass die Stadt Interesse an einer Veränderung hat. Diejenigen Investoren würden ihre Überlegungen den Gremien der Stadt vorstellen. Erst nach positiver Präsentation würde dann auch eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen. Ziel dieses Grundsatzbeschlusses ist also nur, den Leerstand möglichst kurz zu halten.

Beirat Münster sieht aufgrund des Fehlens einer konkreten Idee nicht die Eile, hier eine Entscheidung zu fällen. Er selber kann sich durchaus eine Nutzung der Räumlichkeiten als Abendlokal, Kino oder Bowlingbahn vorstellen. Dieses sollte möglichen Investoren mit auf den Weg gegeben werden.

RM Nerschbach erinnert an die in der letzten Bauausschusssitzung von ihm vorgebrachten Bedenken und regt eine Verschiebung der Entscheidung bis zur Vorlage des Innenstadtkonzeptes an. RM Nerschbach sieht die Priorität beim Innenstadtkonzept.

Nach weiterer Diskussion macht StD Buß folgenden Formulierungsvorschlag: Die Stadt Esens steht einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 a Theodor-Thomas-Straße/Neustädter Straße positiv gegenüber. Planungen sind dem Rat der Stadt Esens insbesondere unter Berücksichtigung aus den Folgerungen des Innenstadtkonzeptes vorzulegen.

Der geänderte Beschlussvorschlag wird dem VA einstimmig empfohlen.