Sitzung: 09.11.2016 Samtgemeinderat
SGBM Hinrichs begrüßt alle Anwesenden und merkt an, dass nach § 43 NKomVG die RM auf ihre Pflichten hingewiesen werden müssen.
Dabei handelt es sich um die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungs- u. Vertretungsverbot. Die Erklärung wurde jedem RM ausgehändigt.
Die Verpflichtung erfolgt per Handschlag.