SGBM Hinrichs begrüßt alle Anwesenden und merkt an, dass nach § 43 NKomVG die RM auf ihre Pflichten hingewiesen werden müssen.

Dabei handelt es sich um die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungs- u. Vertretungsverbot. Die Erklärung wurde jedem RM ausgehändigt.

 

Die Verpflichtung erfolgt per Handschlag.