Sitzung: 07.11.2016 Rat der Stadt Esens
StD Hinrichs erläutert die Pflichtenbelehrung. Er verweist auf die §§ 40 – 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot).
Sodann werden die Ratsmitglieder durch BM Emken verpflichtet.