Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
Das Teilstück der Straße „Am Kajedeich“ (Flurstück 51/12, Flur 8,
Gemarkung Bensersiel) ist einzuziehen.
Die Absicht der Einziehung ist gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen
Straßengesetzes ortsüblich bekanntzugeben.