RM H. Willms
wechselt in den Zuschauerbereich und nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
Der Grünstreifen vor dem
Grundstück Neustädter Wall 21 ist für den öffentlichen Verkehr einzuziehen.
Die Absicht der
Einziehung ist gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes
ortsüblich bekanntzugeben.
RM H. Willms nimmt wieder an der Sitzung teil.