Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
Esens beschließt, die in dem beigefügten Lageplan kenntlich gemachten Straßen
gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu
widmen.
Die Widmung ist gemäß
§ 6 Abs. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich bekannt zu machen
und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.