Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat
beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig vom Rat angenommen. .
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat
beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig vom Rat angenommen. .