Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Esens beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte Satzung der Samtgemeinde Esens über Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige.

 


RM Postert merkt an, dass die AfD dem Vorschlag nicht zustimmen wird, da dieses Geld auch in die neu anzuschaffenden E-Fahrzeuge investiert werden könnte.

 

RM G. Jacobs merkt an, dass er kein Problem mit der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen hat. Er fragt sich nur, warum die stv. SGBM 50,00 € mehr bekommen und welchen Mehraufwand sie haben. Er würde es besser finden, wenn die Fraktionsvorsitzenden diese 50,00 € mehr bekommen würden.

 

SGBM Hinrichs weist daraufhin, dass die stv. SGBM nicht nur Termine, die in der Woche sind vertreten, sondern auch Termine an Wochenenden wahrnehmen.

RM Reents teilt mit, dass für ihn und seine Fraktion die angedachte Erhöhung nicht angemessen ist. Angemessen wären andere Dinge, daher wird er diesem Vorschlag nicht zustimmen. Er regt an, dass von der Verwaltung die Regelungen der umliegenden Gemeinden eruiert werden.

 

SGBM Hinrichs merkt an, dass die Verwaltung diese Anregung aufgenommen hat. Würde man wie in anderen Gemeinden üblich, eine monatlich fixe Aufwandsentschädigung wollen, würde es zu weiteren erheblichen Mehrkosten kommen.

RM Saathoff wirft ein, dass diese Anpassung von der großen Gruppe des Samtgemeinderates angeregt wurde. Er gibt RM Reents recht, dass einige Städte eine Pauschale + Sitzungsgeld zahlen. Allerdings sind einige Ratsmitglieder nicht in dem Umfang zu den Sitzungen erschienen wie es üblich sein sollte. Die vorliegende Satzung sollte nicht verändert werden.

 

RM Oelrichs merkt an, das er sich im Vorfeld schon mit RM Saathoff in Verbindung gesetzt hat. Man sollte das Gesamte betrachten und berücksichtigen, dass eine Anpassung nach vielen Jahren geboten ist. RM Willms wirft ein, dass er dem Antrag zustimmen wird. Außerdem weist er daraufhin, dass im Anhang der Vorlage unter § 9 nicht ersichtlich ist, zu wann die Änderung in Kraft tritt. Er macht den Vorschlag den 01.01.2017 einzutragen.

Desweiteren merkt RM Oelrichs an, dass es in der Vorlage unter §2 „pro Mitglied“ heißen muss.

 

Der Rat nimmt den Beschlussvorschlag mehrheitlich bei zwei Enthaltungen und vier Gegenstimmen an.