Sitzung: 26.01.2017 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/024/2017
Einstimmige Beschlussempfehlung:
1.
Die
vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Bürgerbeteiligung
und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.
V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 119. Flächennutzungsplanänderung wurden mit den in
den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt der
aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen
Beschlussvorschlägen zu.
2.
Die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 119 wird mit der in der Anlage beigefügten
Begründung mit Umweltbericht beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte
einzuleiten.
Vors. Ihnen bittet Frau Braselmann, die Planung vorzustellen. Sie
erläutert, dass die frühzeitige und die öffentliche Auslegung der 119. Änderung
des Flächennutzungsplanes stattgefunden haben. Stellungnahmen sind eingegangen.
Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde konnten die Bedenken
ausgeräumt werden.
RM Mammen erkundigt sich, ob die Gemeinden für das Monitoring der
Kompensationsmaßnahmen zuständig sind.
Anm. der Verwaltung: Herr Ahrens von der Unteren Naturschutzbehörde bestätigt, dass die Gemeinden für die Prüfung der Kompensationsmaßnahmen verantwortlich sind. Sollte es an fachlicher Kompetenz fehlen, ist ein qualifiziertes Büro ggfs. zu beauftragen.