Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Einstimmige Beschlussempfehlung:

 

1.    Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Bürgerbeteiligung und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 119. Flächennutzungsplanänderung wurden mit den in den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 119 wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 


Vors. Ihnen bittet Frau Braselmann, die Planung vorzustellen. Sie erläutert, dass die frühzeitige und die öffentliche Auslegung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes stattgefunden haben. Stellungnahmen sind eingegangen. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde konnten die Bedenken ausgeräumt werden.

 

RM Mammen erkundigt sich, ob die Gemeinden für das Monitoring der Kompensationsmaßnahmen zuständig sind.

 

Anm. der Verwaltung: Herr Ahrens von der Unteren Naturschutzbehörde bestätigt, dass die Gemeinden für die Prüfung der Kompensationsmaßnahmen verantwortlich sind. Sollte es an fachlicher Kompetenz fehlen, ist ein qualifiziertes Büro ggfs. zu beauftragen.