Sitzung: 23.01.2017 Schulausschuss
Die Beiräte
werden auf die ihnen gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird
aktenkundig gemacht und durch Handschlag der Vorsitzenden bekräftigt. Ein
Abdruck der genannten Paragraphen wird den Beiräten überreicht.