Sitzung: 25.01.2017 Sozial-, Jugend- und Seniorenausschuss
Die Beiräte
werden auf die ihnen gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird
aktenkundig gemacht und durch Handschlag des SGBM bekräftigt. Ein Abdruck der
genannten Paragraphen wird den Beiräten überreicht.