Sitzung: 19.01.2017 Sportausschuss
Die Beiräte werden auf die ihnen gemäß §§ 40, 41 und
42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten
hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag des SGBM
bekräftigt.
Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird den
Beiräten überreicht.