Gemeindebrandmeister Peters fragt nach dem aktuellen Stand zum Neubau des Feuerwehr-hauses in Stedesdorf. SGBM Hinrichs erläutert den aktuellen Sachstand wie folgt:

 

Auf dem vorgesehenen Grundstück befindet sich eine große Menge an Altablagerungen, die nach Rücksprache mit dem Landkreis Wittmund komplett entsorgt werden müssen (Bauleitplanung zumindest unter dem geplanten Gebäude). Der Bereich hat teilweise eine Tiefe von bis zu 8 m. Die Abtragung der Altablagerungen würde eine Sondermüllentsorgung darstellen, die sehr kostenintensiv ist. Es laufen z.Z. noch Verhandlungen mit dem jetzigen Eigentümer und der Gemeinde Stedesdorf. Bis Ende Februar 2017 soll eine endgültige Entscheidung getroffen werden.

 

RM Ihnen erklärt, dass die Darstellung von Bürgermeister Frerichs (Gemeinde Holtgast) zum gewünschten Neubau eines Feuerwehrhauses in Holtgast etwas überraschend ausgesprochen wurde. Hierzu ergänzt SGBM Hinrichs, dass ein sog. Bedarfsplan zusammen mit dem Gemeindekommando über Neubau/Anbau/Sanierung der einzelnen Feuerwehrhäuser in der Samtgemeinde Esens erarbeitet werden soll.

 

RM Reents hinterfragt noch die von Gemeindebrandmeister Peters unter TOP 5 angesprochene Satzungsänderung. Hierzu erklärt FBL Hormann, dass es in der Samtgemeinde Esens zwei Satzungen für die Feuerwehr gibt, eine Gebührensatzung und eine allgemeine Satzung. Beide sollen in nächster Zeit überarbeitet werden.