Sitzung: 30.01.2017 Bau- und Umweltausschuss
Die Beiräte werden auf die ihnen gemäß §§ 40, 41 und
42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten hingewiesen.
Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag des Stadtdirektors
bekräftigt.
Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird den
Beiräten überreicht.