Der Beirat  wird auf die ihm gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag des Stadtdirektors bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird Henning Bent überreicht.