Sitzung: 06.02.2017 Ausschuss für Finanzen und Stadtwerke
Der Beirat wird auf die ihm
gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz
obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und
durch Handschlag des Stadtdirektors bekräftigt. Ein Abdruck der genannten
Paragraphen wird Henning Bent überreicht.