Beschlussvorschlag:

 

1.    Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Bürgerbeteiligung und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 119. Flächennutzungsplanänderung wurden mit den in den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 119 wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 


RV Emken stellt die Sitzungsvorlage da.

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig vom Samtgemeinderat angenommen.