Beschlussvorschlag:
1.
Die
vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und
Bürgerbeteiligung und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 119. Flächennutzungsplanänderung
wurden mit den in den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der
Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den
jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2.
Die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 119 wird mit der in der Anlage beigefügten
Begründung mit Umweltbericht beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.
RV Emken stellt die Sitzungsvorlage da.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig vom Samtgemeinderat angenommen.