Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Baugebiet Hartwarder Straße“ wird beschlossen mit der Ergänzung, dass die vordere rechte Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen wird. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Stadtdirektor Hinrichs erläutert die Sitzungsvorlage mittels Lageplan und berichtet, dass im Samtgemeinde-Bauausschuss im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes angeregt wurde, die vordere, rechte, separate Fläche mit in das Plangebiet einzubeziehen. Mit dem Eigentümer dieser Fläche laufen Gespräche.

Vorsitzender Eschen verliest den Beschlussvorschlag, mit der Ergänzung, dass die vordere rechte Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen wird.