Sitzung: 03.05.2017 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: abweichender Beschluss
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: ST/060/2017
1.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Baugebiet Hartwarder Straße“ wird
beschlossen mit der Ergänzung, dass die vordere rechte Fläche in den
Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen wird. Der Beschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stadtdirektor Hinrichs erläutert die
Sitzungsvorlage mittels Lageplan und berichtet, dass im
Samtgemeinde-Bauausschuss im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes
angeregt wurde, die vordere, rechte, separate Fläche mit in das Plangebiet
einzubeziehen. Mit dem Eigentümer dieser Fläche laufen Gespräche.
Vorsitzender Eschen verliest den Beschlussvorschlag, mit der Ergänzung, dass die vordere rechte Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen wird.