Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einstimmige abweichende Beschlussempfehlung:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der Stadt Esens wird folgende Beschlussempfehlung gefasst:

 

1.    Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 124. Flächennutzungsplanänderung wurden mit den in den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 124 wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht und dem Prüfbericht zur Versickerungsfähigkeit  beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 

 


SGBM Hinrichs erläutert, dass die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 Planungen der Stadt Esens betreffen. Diese wurden noch nicht im Bau- und Umweltausschuss der Stadt Esens beraten. Am 03.05.2017 und am 06.07.2017 werden hierzu die Ausschusssitzungen stattfinden.

 

RM Mammen schlägt vor, vorbehaltlich der Beratung im Bau- und Umweltausschuss der Stadt Esens die Beschlussvorschläge zu fassen. Der Ausschuss stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.

 

Frau Braselmann erläutert die Sitzungsvorlage. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden Bedenken bzgl. der Oberflächenentwässerung und Kompensation geäußert. Durch die Erstellung eines Oberflächenentwässerungskonzeptes und die Ablösung der Kompensation über die Niedersächsische Landesforsten konnten die Bedenken beseitigt werden.

 

Zur Wahrung der Neutralität weist RM Peters darauf hin, dass Gutachten von den Gemeinden beauftragt werden sollten.