Sitzung: 27.04.2017 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: abweichender Beschluss
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SG/041/2017
Einstimmige abweichende Beschlussempfehlung:
Vorbehaltlich der
Zustimmung der Gremien der Stadt Esens wird folgende Beschlussempfehlung
gefasst:
1.
Die
vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und
Bürgerbeteiligung und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 124. Flächennutzungsplanänderung
wurden mit den in den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der
Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den
jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2.
Die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 124 wird mit der in der Anlage beigefügten
Begründung mit Umweltbericht und dem Prüfbericht zur
Versickerungsfähigkeit beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte
einzuleiten.
SGBM Hinrichs erläutert, dass die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8
Planungen der Stadt Esens betreffen. Diese wurden noch nicht im Bau- und
Umweltausschuss der Stadt Esens beraten. Am 03.05.2017 und am 06.07.2017 werden
hierzu die Ausschusssitzungen stattfinden.
RM Mammen schlägt vor, vorbehaltlich der Beratung im Bau- und
Umweltausschuss der Stadt Esens die Beschlussvorschläge zu fassen. Der
Ausschuss stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.
Frau Braselmann erläutert die Sitzungsvorlage. Im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange wurden Bedenken bzgl. der Oberflächenentwässerung und
Kompensation geäußert. Durch die Erstellung eines
Oberflächenentwässerungskonzeptes und die Ablösung der Kompensation über die
Niedersächsische Landesforsten konnten die Bedenken beseitigt werden.
Zur Wahrung der Neutralität weist RM Peters darauf hin, dass Gutachten von den Gemeinden beauftragt werden sollten.