Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einstimmige abweichende Beschlussempfehlung:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der Stadt Esens wird folgende Beschlussempfehlung gefasst:

 

1.    Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Aufstellung der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

      3.  Die westlich angrenzende Fläche wird in den Geltungsbereich mit einbezogen.

 

 

 


Frau Braselmann berichtet, dass die Stadt Esens ein neues Baugebiet mit ca. 14 Grundstücken an der Hartwarder Straße plant.

 

RM Mammen und RM Peters empfehlen, die westlich angrenzende Fläche in den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes aufzunehmen und auch als Wohnbaufläche darzustellen.