Sitzung: 27.04.2017 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: abweichender Beschluss
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SG/042/2017
Einstimmige abweichende Beschlussempfehlung:
Vorbehaltlich der
Zustimmung der Gremien der Stadt Esens wird folgende Beschlussempfehlung
gefasst:
1. Der Samtgemeindeausschuss beschließt
die Aufstellung der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde
Esens, hier: Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt eine
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
3. Die westlich angrenzende
Fläche wird in den Geltungsbereich mit einbezogen.
Frau Braselmann berichtet, dass die Stadt Esens ein neues Baugebiet mit
ca. 14 Grundstücken an der Hartwarder Straße plant.
RM Mammen und RM Peters empfehlen, die westlich angrenzende Fläche in
den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes aufzunehmen und auch als
Wohnbaufläche darzustellen.