Sitzung: 27.04.2017 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: abweichender Beschluss
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SG/043/2017
Einstimmige abweichende Beschlussempfehlung:
Vorbehaltlich der
Zustimmung der Gremien der Stadt Esens wird folgende Beschlussempfehlung
gefasst:
1. Der Samtgemeindeausschuss beschließt
die Aufstellung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde
Esens, hier: Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen
mit der Zweckbestimmung Pflanzenmarkt sowie Gartengestaltung (Garten- und
Landschaftsbau) und Wohnbaufläche. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Frau Braselmann erläutert die Sitzungsvorlage.
RM Saathoff schlägt vor, den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
nach Norden zu erweitern. Die Fläche bietet sich für ein neues Baugebiet an.
Vors. Ihnen weist darauf hin, dass sich die Flächen in privater Hand befinden.
RM Peters empfiehlt, das Vorhaben „Pflanzenmarkt“ getrennt von einer
nördlichen Planung zu betrachten. Der städtische Bau- und Umweltausschuss
sollte über eine nördliche Überplanung beraten.
RM Willms erläutert, dass vor ca. acht/neun Jahren Gespräche über eine
Bebauung im nördlichen Bereich geführt worden sind. Aufgrund von
Entwässerungsproblemen wurde die Planung nicht weiter verfolgt.
RM Münster weist auf mögliche Probleme bei der Erschließung eines neuen
Baugebietes an diesem Standort hin.
Frau Braselmann berichtet, dass die Planungsabteilung des Landkreises
über das Vorhaben „Sicherung des Pflanzenmarktes Wichmann“ informiert worden
ist. Die Festsetzung des Pflanzenmarktes im Flächennutzungsplan wurde
abgesprochen.
RM Ettrich bittet, im Vorfeld alle Informationen zur Planung bzw. gestellte Anträge zu erhalten.