Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einstimmige abweichende Beschlussempfehlung:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der Stadt Esens wird folgende Beschlussempfehlung gefasst:

 

1.    Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Aufstellung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Pflanzenmarkt sowie Gartengestaltung (Garten- und Landschaftsbau) und Wohnbaufläche. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Frau Braselmann erläutert die Sitzungsvorlage.

 

RM Saathoff schlägt vor, den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung nach Norden zu erweitern. Die Fläche bietet sich für ein neues Baugebiet an. Vors. Ihnen weist darauf hin, dass sich die Flächen in privater Hand befinden.

 

RM Peters empfiehlt, das Vorhaben „Pflanzenmarkt“ getrennt von einer nördlichen Planung zu betrachten. Der städtische Bau- und Umweltausschuss sollte über eine nördliche Überplanung beraten.

 

RM Willms erläutert, dass vor ca. acht/neun Jahren Gespräche über eine Bebauung im nördlichen Bereich geführt worden sind. Aufgrund von Entwässerungsproblemen wurde die Planung nicht weiter verfolgt.

 

RM Münster weist auf mögliche Probleme bei der Erschließung eines neuen Baugebietes an diesem Standort hin.  

 

Frau Braselmann berichtet, dass die Planungsabteilung des Landkreises über das Vorhaben „Sicherung des Pflanzenmarktes Wichmann“ informiert worden ist. Die Festsetzung des Pflanzenmarktes im Flächennutzungsplan wurde abgesprochen. 

 

RM Ettrich bittet, im Vorfeld alle Informationen zur Planung bzw. gestellte Anträge zu erhalten.