Sitzung: 27.04.2017 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beirat Kühn wird auf die gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen
Kommu-nalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis
wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag des Samtgemeindebürgermeisters
bekräftigt.
Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird ihm überreicht.