Beirat Kühn wird auf die gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommu-nalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag des Samtgemeindebürgermeisters bekräftigt.

 

Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird ihm überreicht.