Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Pflanzenmarkt am Bokumer Weg“ wird beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.    Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten haben die Bauherren zu tragen.

 

 


Architekt Ihnken erläutert  die Planung mittels einer Power-Point-Präsentation.

Neben der Absicherung des Betriebes entsteht eine zusätzliche Baumöglichkeit für ein Wohnhaus.

RM Eschen verliest den Beschlussvorschlag.