Sitzung: 03.05.2017 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/069/2017
1.
Die
Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Hayungshauser Weg“ wird
beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Nach einleitenden Worten von Stadtdirektor
Im Bereich des zu ändernden Bebauungsplanes
sollen an der Radbodstraße zwei neue Gebäude mit drei Wohneinheiten und ein
neues Doppelhaus entstehen. Die Fläche am Hayungshauser Weg soll mit fünf
Reihenhäusern à fünf Wohnungen bebaut werden. In diesem Bereich ist eine
eingeschossige Bebauung vorgesehen. Der alte Bebauungsplan hat sehr strenge
Festsetzungen und soll nun entsprechend geändert werden.
Bezüglich der Bebauung am Hayungshauser Weg
ist pro Wohneinheit ein Stellplatz vorgesehen, der direkt vom Hayungshauser Weg
angefahren werden kann.
Neben den Stellplätzen ist ein kleiner
Multifunktionsraum vorgesehen, der eventuell für die Energieversorgung und
Wärmeerzeugung der Wohneinheiten genutzt werden kann.
Beirat Ubben stellt fest, dass die
städtische Grünanlage überfahren werden muss, um die einzelnen Einstellplätze
zu erreichen.
RM Saathoff erwartet, mit Blick auf die
Geschichte der Altenwohnungen, jetzt eine baulich bestmögliche Lösung. Die
Stellplätze sind ein sensibles Thema, zumal der Stellplatzschlüssel für die
Stadt Esens 1,25 Stellplätze pro Wohnung beträgt.
Weiterhin bittet RM Saathoff, die Straßen
vor Baubeginn auf Schäden zu untersuchen und diese festzuhalten. Perspektivisch
wünscht sich RM Saathoff eine zweite Ausfahrtmöglichkeit der Siedlung
Hayungshauser Weg auf die Landesstraße, da der Verkehr auch durch das
Bauvorhaben der Firma Real Immobilien leicht zunehmen wird. Projektleiter van
Düllen spricht sich für einen Stellplatz pro Wohnung aus.
Beirat Willms weist auf den Beschluss des
Stadtrates hin, 1,25 Stellplätze pro Wohneinheit vorzuhalten.
Auf Nachfragen von RM Ole Willms zu
Ferienwohnungen in dem Bebauungsplan ergänzt Stadtdirektor Hinrichs, dass
maximal 15% der Geschossfläche hierfür vorgesehen sein können. Projektleiter
van Düllen berichtet, dass Ferienwohnungen nicht vorrangiges Ziel der
Verwirklichung sind. Dies könnte eher bei den mehrgeschossigen Häusern an der
Diedrich – Müller – Straße der Fall sein.
Zu der Frage von RM Saathoff zur Gestaltung
der Gebäude ergänzt Architekt Röhrs, dass es sich zunächst nur um eine visuelle
Darstellung handelt. Hier besteht noch Gestaltungsspielraum.