Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

 

 

1.       Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Hayungshauser Weg“ wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 


Nach einleitenden Worten von Stadtdirektor inHinrichs Hinrichs zum Verkauf der 55 Altenwohnungen und der zwischenzeitlich erfolgten Übergabe erläutert Projektleiter van Düllen von Real Immobilien Grundsätzliches zu dem Projekt. Architekt Röhrs stellt die Planung mittels Power-Point-Präsentation vor.

Im Bereich des zu ändernden Bebauungsplanes sollen an der Radbodstraße zwei neue Gebäude mit drei Wohneinheiten und ein neues Doppelhaus entstehen. Die Fläche am Hayungshauser Weg soll mit fünf Reihenhäusern à fünf Wohnungen bebaut werden. In diesem Bereich ist eine eingeschossige Bebauung vorgesehen. Der alte Bebauungsplan hat sehr strenge Festsetzungen und soll nun entsprechend geändert werden.

Bezüglich der Bebauung am Hayungshauser Weg ist pro Wohneinheit ein Stellplatz vorgesehen, der direkt vom Hayungshauser Weg angefahren werden kann.

Neben den Stellplätzen ist ein kleiner Multifunktionsraum vorgesehen, der eventuell für die Energieversorgung und Wärmeerzeugung der Wohneinheiten genutzt werden kann.

Beirat Ubben stellt fest, dass die städtische Grünanlage überfahren werden muss, um die einzelnen Einstellplätze zu erreichen.

RM Saathoff erwartet, mit Blick auf die Geschichte der Altenwohnungen, jetzt eine baulich bestmögliche Lösung. Die Stellplätze sind ein sensibles Thema, zumal der Stellplatzschlüssel für die Stadt Esens 1,25 Stellplätze pro Wohnung beträgt.

Weiterhin bittet RM Saathoff, die Straßen vor Baubeginn auf Schäden zu untersuchen und diese festzuhalten. Perspektivisch wünscht sich RM Saathoff eine zweite Ausfahrtmöglichkeit der Siedlung Hayungshauser Weg auf die Landesstraße, da der Verkehr auch durch das Bauvorhaben der Firma Real Immobilien leicht zunehmen wird. Projektleiter van Düllen spricht sich für einen Stellplatz pro Wohnung aus.

Beirat Willms weist auf den Beschluss des Stadtrates hin, 1,25 Stellplätze pro Wohneinheit vorzuhalten.

Auf Nachfragen von RM Ole Willms zu Ferienwohnungen in dem Bebauungsplan ergänzt Stadtdirektor Hinrichs, dass maximal 15% der Geschossfläche hierfür vorgesehen sein können. Projektleiter van Düllen berichtet, dass Ferienwohnungen nicht vorrangiges Ziel der Verwirklichung sind. Dies könnte eher bei den mehrgeschossigen Häusern an der Diedrich – Müller – Straße der Fall sein.

Zu der Frage von RM Saathoff zur Gestaltung der Gebäude ergänzt Architekt Röhrs, dass es sich zunächst nur um eine visuelle Darstellung handelt. Hier besteht noch Gestaltungsspielraum.