Beschluss: Verweis an den Verwaltungsausschuss

RM Schultz erläutert ausführlich den vorliegenden Antrag. Nach seiner Ansicht weisen die Protokolle oftmals Ungereimtheiten durch Weglassungen bzw. Kürzungen auf. Dadurch entsteht oftmals, ob gewollt oder ungewollt, ein falscher Eindruck. Auch der TOP 7 der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses war bezüglich seiner Anfrage fehlerhaft. Im Gegensatz zu StD Buß sieht er den Aufgabenbereich eines Protokollführers nicht als sonderlich anspruchsvoll und schon gar nicht in einem Spannungsfeld. Beiträge von Ratsmitgliedern müssen zweifelsfrei wiedergegeben werden. Wenn die Protokollentwürfe aller Rats- und Ausschusssitzungen vor Versendung allen Fraktionen und Gruppen zur Mitunterzeichnung vorgelegt werden, können in der Zukunft Reibungspunkte vermieden werden. Dies bedeutet auch keine Mehrarbeit für die Verwaltung. Daher bittet er dem Antrag zuzustimmen.

StD Buß verweist darauf, dass nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage keine Wortprotokolle geführt werden müssen. Nach seiner Ansicht ist es allein schon aus zeitlichen Gründen nicht möglich, diesem Antrag stattzugeben. Diese Verfahrensweise würde zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führen. Er verweist darauf, dass die Protokolle in der kommenden Sitzung genehmigt werden. Hier können jederzeit Änderungswünsche geäußert werden.


Bei einer Enthaltung wird der Antrag von RM Schultz zur Beratung an den Verwaltungsausschuss verwiesen.