Sodann fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:
Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Esens wird in der Form der Anlage mit folgender Änderung beschlossen:
§ 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt: „Anträge auf Aufnahme in die Tagesordnung sind zu berücksichtigen, wenn sie schriftlich gestellt, unterschrieben und zwei Wochen vor der Sitzung, in Eilfällen fünf Tage vor der Sitzung, bei der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und der Stadtdirektorin/dem Stadtdirektor eingegangen sind.
StD Buß verweist eingangs auf die beschlossene Änderung im Verwaltungsausschuss.