Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einstimmige Beschlussempfehlung:

 

1.       Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Norderwall“ wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Norderwall“ die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

 

3.       Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 


Herr Ihnken erläutert vor dem Hintergrund der Änderung des Bebauungsplanes wie der Entwurf  für das Grundstück der Straße „Am Markt“/Ecke „Norderwall“ aussehen könnte. Es erfolgt eine ausführliche Präsentation mit Grundrissen, Ansichten und Perspektiven (siehe Anlagen). Um dieses Gebäude zu verwirklichen, muss im Bebauungsplan die Baulinie bzw. die Baugrenze zur Straße „Am Markt“ geändert werden. Dies kommt einem breiteren Fußweg sehr zugute. Der Entwurf besteht aus einem historisierend anmutenden Vorderhaus als Gegenstück zum Rathaus auf der anderen Seite des Marktplatzes. Richtung Norderwall  schließt sich ein relativ moderner Baukörper an. Es ist nach wie vor vorgesehen, im Erdgeschoss eine gewerbliche Nutzung unterzubringen und im Obergeschoss Wohnraum zu schaffen.

 

In Bezug auf die Dachlandschaft im hinteren Teil des Baukörpers stellt Herr Ihnken verschiedene Möglichkeiten vor.

 

RM Saathoff spricht sich eindeutig für die Variante 1 aus.

RM Münster sieht in diesem Entwurf eine gute Lösung, besonders mit dem Bezug auf die Ziele der Erhaltungssatzung der Stadt Esens.

 

RM Münster erkundigt sich weiterhin nach den Möglichkeiten, die der Bebauungsplan für das Nachbargrundstück hergibt. Hierzu berichtet Herr Ihnken, dass es sich ebenfalls um ein Kerngebiet handelt mit den Maßzahlen GRZ 1,0 und GFZ 2,0; die Dachneigung ist nicht festgelegt, demnach kann dort auch ein Flachdachgebäude gebaut werden.

 

RM Mammen begrüßt den Entwurf, bedauert aber gleichzeitig, dass es nicht zu einer großen Lösung unter Einbeziehung der Nachbargrundstücke kommt.

 

RM Siebelts findet den Entwurf  gelungen.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig für die Variante 1 aus. Die Sitzungsvorlage bezüglich der Änderung des Bebauungsplanes wird einstimmig beschlossen.