Sitzung: 07.06.2017 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: ST/068/2017
Einstimmige Beschlussempfehlung:
1.
Die
Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Norderwall“ wird
beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 27 „Norderwall“ die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.
3.
Anfallende
Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der
Bauherr zu tragen.
Herr Ihnken erläutert vor dem Hintergrund der Änderung des
Bebauungsplanes wie der Entwurf für das
Grundstück der Straße „Am Markt“/Ecke „Norderwall“ aussehen könnte. Es erfolgt
eine ausführliche Präsentation mit Grundrissen, Ansichten und Perspektiven
(siehe Anlagen). Um dieses Gebäude zu verwirklichen, muss im Bebauungsplan die
Baulinie bzw. die Baugrenze zur Straße „Am Markt“ geändert werden. Dies kommt
einem breiteren Fußweg sehr zugute. Der Entwurf besteht aus einem
historisierend anmutenden Vorderhaus als Gegenstück zum Rathaus auf der anderen
Seite des Marktplatzes. Richtung Norderwall
schließt sich ein relativ moderner Baukörper an. Es ist nach wie vor
vorgesehen, im Erdgeschoss eine gewerbliche Nutzung unterzubringen und im
Obergeschoss Wohnraum zu schaffen.
In Bezug auf die Dachlandschaft im hinteren Teil des Baukörpers stellt
Herr Ihnken verschiedene Möglichkeiten vor.
RM Saathoff spricht sich eindeutig für die Variante 1 aus.
RM Münster sieht in diesem Entwurf eine gute Lösung, besonders mit dem
Bezug auf die Ziele der Erhaltungssatzung der Stadt Esens.
RM Münster erkundigt sich weiterhin nach den Möglichkeiten, die der
Bebauungsplan für das Nachbargrundstück hergibt. Hierzu berichtet Herr Ihnken,
dass es sich ebenfalls um ein Kerngebiet handelt mit den Maßzahlen GRZ 1,0 und
GFZ 2,0; die Dachneigung ist nicht festgelegt, demnach kann dort auch ein
Flachdachgebäude gebaut werden.
RM Mammen begrüßt den Entwurf, bedauert aber gleichzeitig, dass es nicht
zu einer großen Lösung unter Einbeziehung der Nachbargrundstücke kommt.
RM Siebelts findet den Entwurf
gelungen.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig für die Variante 1 aus.
Die Sitzungsvorlage bezüglich der Änderung des Bebauungsplanes wird einstimmig
beschlossen.