Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 „Steinstraße“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft und beschlossen.

 

2.    Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 „Steinstraße“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 „Steinstraße“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

4.    Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.