Der Rat fasst einstimmig
folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
Esens beschließt, die in dem beigefügten Lageplan kenntlich gemachte Straße
gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu
widmen.
Die Widmung ist
gemäß § 6 Abs. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich bekannt zu
machen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.