Der Rat fasst bei drei Enthaltungen einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.

Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gem.

§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 "Wohnen am Thunumer Weg“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.

Der Bebauungsplanes Nr. 82 „Wohnen am Thunumer Weg“ mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht und Prüfbericht Versickerungsfähigkeit als Satzung beschlossen.

3.

Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 82 "Wohnen am Thunumer Weg“ nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt, sobald der Vertrag für die Herstellung der Kompensationsmaßnahme mit der Stadt Esens unterzeichnet wurde.

4.

Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

RM Schultz nimmt ab 20:58 Uhr wieder an der Sitzung teil.