Sitzung: 19.06.2017 Rat der Stadt Esens
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 3
Vorlage: ST/059/2017
Der Rat fasst bei drei
Enthaltungen einstimmig folgenden Beschluss:
1. |
Die im Rahmen
der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 "Wohnen am
Thunumer Weg“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4
BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den
aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen
Beschlussvorschlägen zu. |
2. |
Der Bebauungsplanes Nr. 82 „Wohnen am
Thunumer Weg“ mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der
gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht und
Prüfbericht Versickerungsfähigkeit als Satzung beschlossen. |
3. |
Die Verwaltung wird mit der Einleitung der
für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 82 "Wohnen am Thunumer
Weg“ nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt, sobald der Vertrag
für die Herstellung der Kompensationsmaßnahme mit der Stadt Esens
unterzeichnet wurde. |
4. |
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen. |
RM Schultz nimmt ab
20:58 Uhr wieder an der Sitzung teil.